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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 61/2021

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 20.10.21, Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV); Fortgeltung der Festsetzung für das Kalenderjahr 20221330
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 17.11.21, Bekanntmachung von Technischen Regeln; TRBA 255 „Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht ausreichend impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potenzial im Gesundheitsdienst”1331
Bek. v. 24.11.21, Bekanntmachung von Technischen Regeln; SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel1331
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bek. v. 13.10.21, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Erbsenproteindrinks mit Zusatz von Vitamin D (in Form von Ergocalciferol oder Cholecalciferol), Natriumselenat und Kaliumjodat1332
Bek. v. 21.10.21, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Behandeln von Schaleneiern durch direkte Einwirkung mit ultravioletten Strahlen und das Inverkehrbringen entsprechend behandelter Eier1333
Bek. v. 26.10.21, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Behandeln von Schaleneiern durch direkte Einwirkung mit ultravioletten Strahlen und das Inverkehrbringen entsprechend behandelter Eier1334
Bek. v. 5.11.21, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Margarinen mit erhöhtem Zusatz von Vitamin D1334
metis