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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 41/2002

Amtlicher TeilSeite
Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien
Gruppe K 4 – Pflege des Geschichtsbewusstseins; Archiv- und Bibliothekswesen; Förderung deutscher Kultur des östlichen Europas (§ 96 BVFG)
Bek. v. 19. 7. 02, Satzung der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas812
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
Bek. d. BPersA v. 27. 8. 02, Geschäftsordnung des BPersA814
AVwV v. 25. 10. 02 zu § 16 Abs. 1 Satz 2 der Erholungsurlaubsverordnung815
RdSchr. v. 14. 11. 02, Auslandstagegeld bei Inanspruchnahme einer Kantine816
RdSchr. v. 18. 11. 02, TrennungsgeldV in der seit 1. 6. 1999 geltenden Fassung; Sachbezugswerte ab 1. 1. 2003816
RdSchr. v. 29. 11. 02, Fahrkostenerstattung; Verfahrenshinweise unter Berücksichtigung des neuen Tarifsystems der Deutschen Bundesbahn AG816
RdSchr. v. 5. 11. 02, Einrichtung von Verbindungsstellen für Beamte mit Beschäftigungszeiten in EG-Mitgliedstaaten818
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bek. v. 27. 8. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Bohnen (frisch), die bis zu 0,5 mg/kg Fluazifop enthalten819
Bek. v. 27. 8. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Erbsen (frisch), die bis zu 0,5 mg/kg Fluazifop enthalten819
Seite
Bek. v. 27. 8. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Endivie und Salat (ausgenommen Kopfsalat), die bis zu 8,0 mg/kg Fosetyl enthalten819
Bek. v. 27. 8. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Petersilie und Blattsellerie, die bis zu 2,0 mg/kg Difenoconazol enthalten820
Bek. v. 29. 8. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit einem Zusatz von Vitamin C und Zinksulfatmonohydrat820
Bek. v. 30. 8. u. 9. 10. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Tafelwasser mit Zusatz von Sauerstoff820
Bek. v. 4. u. 9. 9. 02, Erweiterung und Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Hartgelatine-Kapseln mit 225 mg Vitamin C und 5 mg Zink als Nahrungsergänzungsmittel821
Bek. v. 10. 9. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Zink-Brausetabletten plus Vitamin C, Vitamin E + Biotin als Nahrungsergänzungsmittel822
Bek. v. 15. 9. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapsel- und Tablettenform mit Vitaminen, Eiweißen und Mineralstoffen zu ernährungsphysiologischen Zwecken822
Bek. v. 17. 9. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen823
Bek. v. 26. 9. u. 1. 10. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Tafelwasser unter Verwendung von Magnesiumchlorid anstelle von Magnesiumcarbonat823
Bek. v. 10. 10. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Vitamin A und anderen Vitaminen in Kapselform824
Bek. v. 16. 10. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit Zusatz von Kaliumfluorid oder Natriumfluorid824
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