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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 11/2000

Amtlicher TeilSeite
Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien
Gruppe K3 – Medien
RL v. 1. 2. 00 zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsrichtlinien des BKM)222
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 14. 12. 99, Änd. der Ausnahmegenehmigung vom 12. Mai 1998 n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen verschiedener Nahrungsergänzungsmittel „ Stress Fit“, Junior Fit“ und „Schwanger und Fit“231
Bek. v. 30. 12. 99, Änd. der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Vitamin-Mineral-Brausetabletten mit Zusätzen von Vitamin D, Jod und Zink sowie unter Verwendung von Magnesiumcitrat und Eisen231
Bek. v. 5. 1. 00, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit bestimmten Zusatzstoffen zu ernährungsphysiologischen Zwecken in Granulatform232
Seite
Bek. v. 10. 1. 00, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Brausetabletten zur Nahrungsergänzung mit einem Zusatz von Zink232
Bek. v. 17. 1. 00, Änd. der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Multivitamin- und Multivitaminmineralstoffpräparates mit einem Zusatz von Kupferoxid in Form von Filmtabletten vom 8. Dezember 1999233
Bek. v. 17. 1. 00, Ausnahmegenehmigungen n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden233
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Erl. v. 28. 1. 00, Öffentliches Auftragswesen in der EU234
metis