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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 35/1996

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 28., 30. 8., 1., 4., 5. u. 6. 9. 96, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland692
Bek. v. 30. 8., 2., 3. u. 10. 9. 96, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland692
Bek. v. 9., 16., 17., 18. u. 19. 9. 96, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland693
Bek. v. 29. 8. 96, Konsulate der Bundesrepublik Deutschland im Ausland693
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 9. 9. 96, Beihilfevorschriften (BhV); Obergutachter für psychotherapeutische Behandlungen694
RdSchr. v. 9. 9. 96, Frauenbeauftragte in Dienststellen des Bundes; Höhe der Dienstbezüge bzw. des Arbeitsentgeltes694
RdSchr. v. 24. 9. 96, Anwendung des Tarifmerkmals des „sonstigen Angestellten“ bei der Eingruppierung von Angestellten in Dienststellen der Bundesverwaltung694
Bundesministerium der Finanzen
Bek. v. 3. 9. 96, Beauftragter für die Bundesfinanzverwaltung in Schwerbehindertenangelegenheiten696
Bek. v. 9. 9. 96, Amtliche Neuerscheinungen „Finanzbericht 1997“696
Nichtamtlicher TeilSeite
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 18. 7. 96, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Salzlakritzerzeugnissen mit einem Ammoniumchloridgehalt von mehr als 2 % bis zu 7,99 %696
Bek. v. 19. u. 23. 7. 96, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von mit Vitamin A und Vitamin D angereichertem Speiseöl als vitaminisiertes Lebensmittel697
Bek. v. 22. 7. 96, Änderung der Ausnahmegenehmigung und Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von bilanzierten Diäten (Biosorb Diabetes, Biosorb Sonde, Biosorb Drink und Biosorb 1500) mit einem Zusatz von Selen697
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
R. v. 20. 8. 96 für Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen698
Buchbesprechung
Zivilprozeßrecht702
metis