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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 24/1993

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 1. u. 7. 6. 93, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland410
Bek. v. 19., 24. 5. u. 7. 6. 93, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland410
Bek. v. 21. 5. 93, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland410
Bek. v. 25. u. 28. 5. 93, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland410
Bundesministerium des Innern
Z. Zentralabteilung
Anordnung v. 13. 5. 93 zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des BMI411
Anordnung v. 17. 6. 93 zur Änderung der Anordnung über die Vertretung des Bundes im Geschäftsbereich des BMI sowie über das Verfahren bei der Vertretung (Vertretungsordnung BMI)411
Erl. v. 23. 6. 93 über das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge412
D. Öffentlicher Dienst
Bek. v. 19. 5. 93, Veröffentlichung der Richtlinien für die Auswahl von Teilnehmern/Teilnehmerinnen an Fortbildungsmaßnahmen zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin beim Bundesverwaltungsamt412
Bek. v. 4. 6. 93, Veröffentlichung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlußprüfungen in dem anerkannten Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bürokommunikation413
Seite
Bek. v. 23. 2. 93, Abschluß von Tarifverträgen für Arbeitnehmer und Auszubildende im Bundesdienst418
Bek. v. 18. 5. 93, Anpassung der Vergütungen und Löhne für Arbeitnehmer im Tarifgebiet Ost ab 1. Juli 1993418
Bek. v. 26. 5. 93, TV zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT428
Bundesministerium der Finanzen
RdSchr. v. 21. 6. 93, Haushaltsführung 1993; Haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 41 BHO428
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 6. 5. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Diät-Bitter-Schokolade mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt und der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K429
Bek. v. 12. 5. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG; 1. Fetthaltige Dauerbackwaren (Kekse) 2. Fetthaltige Konzentratnahrung – Nährstoffkomprimate –430
Bek. v. 14. 5. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Zitronenlimonade mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K430
Bek. v. 14. 5. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Rohwurst mit einem Zusatz von Natriumisoascorbat (E 316)431
Bek. v. 14. 5. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Roh- und Kochpökelwaren mit einem Zusatz von Natriumisoascorbat (E 316)431
Bek. v. 14. 5. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Brühwursterzeugnissen mit einem Zusatz von Natriumisoascorbat (E 316)431
Bek. v. 14. 5. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Brühwürstchen mit einem Zusatz von Natriumisoascorbat (E 416)432
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