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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 13/1995

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
Z. Zentralabteilung
VwV v. 29. 12. 94 zur Änderung der Laufbahn-, Ausbildungs- u. Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz des Bundes242
Bek. v. 31. 1. 95, Neufassung der Laufbahn-, Ausbildungs- u. Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz des Bundes (LAPO-gehD-BfV)244
O. Verwaltungsorganisation, Protokoll Kommunalwesen, Statistik, Zivile Verteidigung
Bek. v. 12. 12. 94, Abkürzungsverzeichnis (Stand Januar 1995); Teil I: Abkürzungen für die Verfassungsorgane, die obersten Bundesbehörden und die obersten Gerichtshöfe des Bundes; Teil II: Abkürzungen für Bundesbehörden, Bundesgerichte, Bundesstellen und sonstige Einrichtungen, deren Bedeutung über den eigenen Geschäftsbereich hinausgeht253
RdSchr. v. 7. 2. 95, RL über den amtlichen Verkehr in das Ausland und mit ausländischen Dienststellen im Inland258
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 31. 1. 95, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Barbecue Sauce, Westernsauce, Westernsauce extrascharf und Kosakensalat mit einem Zusatz von Raucharoma259
Bek. v. 2. 2. 95, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speiseeis mit einem erhöhten Zusatz von Mono- und Diglyceriden der Speisefettsäuren bis zu 0,5 %259
Bek. v. 8. 2. 95, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines Eistee-Getränkepulvers mit einem Zusatz von max. 1,5 g/kg Siliciumdioxid (E 551)260
Erl. v. 9. 2. 95, Bekanntmachung einer weiteren Änderung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches260
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