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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 39/2006

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
RdSchr. v. 14. 6. 06, Auslandstrennungsgeld; Änd. der Anl. 8 zum BezugsRdSchr. v. 3. 4. 2000754
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 19. 6. 06, Steueränderungsgesetz 2007, Reduzierung der Bezugsdauer des Kindergeldes vom 27. auf das 25. Lebensjahr; Auswirkung auf die Berücksichtigungsfähigkeit der studierenden Kinder in der Beihilfe757
RdSchr v. 23. 5. 06, Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in der TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund); Zahlung einer Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Bund757
IT-Direktor
Bek. v. 2. 6. 06, Herausgabe der 7. Lieferung zur 2. Auflage des Datensatzes für das Meldewesen – Einheitlicher Bundes-/ Länderteil – (DSMeld)758
Bundesministerium der Finanzen
Bek. d. BAnst PT v. 12. 6. 06, Bek. der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) über die vom Verwaltungsrat der PBeaKK gefassten Beschl. zur 60. Änd. der Satzung PBeaKK759
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. d. BVL v. 3. 5. 06, Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit mehr als 250 mg/l Koffein und Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Erfrischungsgetränk761
Seite
Bek. d. BVL v. 12. 5. 06, Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines vitaminisierten, diätetischen Erfrischungsgetränkes ohne geschmacksgebende Rezepturkomponenten mit Zusatz von Sauerstoff762
Bek. d. BVL v. 16. 5. 06, Erweiterung, Änd. und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit Zusatz von Kaliumfluorid oder Natriumfluorid762
Bek. d. BVL v. 17. 5. 06 Änd. einer Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines diätetischen Lebensmittels für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät) mit einem Zusatz von Tributyrin, L-Alanyl-L-Glutamin und Glycyl-L-Glutamin763
Bek. d. BVL v. 17. 5. 06, Erweiterung einer Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Nahrung für Säuglinge mit niedrigem Geburtsgewicht (Frühgeborene) als Pulver- und Flüssignahrung (Flüssignahrung ausschließlich für den klinischen Einsatz) mit verschiedenen Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen763
Bek. d. BVL v. 22. 5. 06, Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Tafelwassers, dem Sauerstoff zugeführt wurde764
Bek. d. BVL v. 30. 5. 06, Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Natriumselenat sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen von Getränkegrundstoffen zur Herstellung dieses Erfrischungsgetränkes764
Bek. d. BVL v. 9. 6. 06, Erweiterung einer Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Omega-3-Fettsäureethylester765
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erl. v. 17. 5. 06, Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) STLB-Bau766
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