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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 17/2020

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 7.4.20, Bekanntmachung von Technischen Regeln; Änderung der TRBS 1201 Teil 2 „Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck”322
Bek. v. 7.4.20, Bekanntmachung von Technischen Regeln; Änderung der TRBS 2111 Teil 1 „Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln”322
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 6.4.20, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Behandeln von Schaleneiern durch direkte Einwirkung mit ultravioletten Strahlen und das Inverkehrbringen entsprechend behandelter Eier322
Bek. v. 8.4.20, Änderung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von getrockneten Rosenblütenblättern und getrockneten Rosenknospen, die Rückstände bis zu 0,2 mg/kg DEET enthalten323
Bek. v. 8.4.20, Änderung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Lindenblüten, die Rückstände bis zu 0,1 mg/kg DEET enthalten323
Bek. v. 9.4.20, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von getrockneter, geschnittener, gemahlener und geschroteter Muskatnuss, die Rückstände bis zu 0,15 mg/kg DEET enthält323
Bek. v. 9.4.20, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Cassia-Zimt, der Rückstände bis zu 0,15 mg/kg DEET enthält324
Bundesministerium für Gesundheit
Erl. v. 9.4.20, Erlass Statistik der GKV; Grundsätze für die Meldung der amtlichen Statistiken nach § 79 SGB IV324
metis