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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 13/1992

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 24., 25., 26. 2., 6. u. 10. 3. 92, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland258
Bek. v. 19., 20. 2. u. 5. 3. 92, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland258
Bek. v. 20., 21., 25. 2. u. 3. 3. 92, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland259
Bek. v. 19. 2. 92, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland259
Bek. v. 8. 2. 92, VwV zur Änderung der Verfahrensordnung für den Aufstieg in die Laufbahn des höheren Auswärtigen Dienstes259
Der Bundesminister des Innern
D. Öffentlicher Dienst
Bek. v. 11. 3. 92, Änderungs-TV Nr. 48 zum MTB II vom 18. 9. 1991260
RdSchr. v. 5. 3. 92, Änderung der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes260
V. Verfassung, Staatsrecht und Verwaltung
RdSchr. v. 12. 3. 92, VwV zum PersonenestandsG (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden); 15. Bek. von Änderungen261
Der Bundesminister für Gesundheit
Bek. v. 12. 2. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speiseeis unter Mitverwendung von Molke und Molkeerzeugnissen263
Bek. v. 12. 2. 92, Änderung und Erweiterung der Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen Müslimischungen mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam263
Bek. v. 17. 2. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen, kalorienreduzierten, alkoholfreien Nektaren unter Einsatz eines Konzentrates mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K263
Seite
Bek. v. 17. 2. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Fruchtnektaren unter Verwendung von Getränkegrundstoffen mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K264
Bek. v. 18. 2. 92, Änderung der Ausnahmegenehmigung und Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Milchschokoladenprodukten mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Isomalt265
Bek. v. 25. 2. u. 4. 3. 92, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von – Eis mit Pflanzenfett und – Eis mit Pflanzenfett und Pflanzeneiweiß265
Bek. v. 4. 3. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V.m. § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Speisesalz mit einem Zusatz von Natriumjodid und Kaliumfluorid265
Bek. v. 4. 3. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen Süßwaren (Hartkaramellen) auf Polydextrose-Basis mit dem Süßstoff Aspartam266
Bek. v. 4. 3. 92, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Konfitüre in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit dem Zuckeraustauschstoff Isomalt266
Bek. v. 6. 3. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Farbtabletten zur Bemalung von Ostereiern mit einem Zusatz von mikrokristalliner Cellulose (E 460)267
Bek. v. 9. 3. 92, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Schokolade in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit dem Zuckeraustauschstoff Isomalt und den Süßstoffen Aspartam und Acesulfan-K267
Personalnachrichten
Auswärtiges Amt267
Der Bundesminister des Innern268
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit268
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit268
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