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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 50/2014

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 24.7.14, Versorgungsrücklagegesetz (VersRücklG); Abschlagfaktoren für die Haushaltsjahre 2014 und 20151026
AVwV v. 4.8.14; Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 16 Abs. 1 Satz 2 der Erholungsurlaubsverordnung – Zusatzurlaub für die von der Heimaturlaubsverordnung nicht erfassten Einsatzgebiete1026
RdSchr. v. 29.8.14, Berücksichtigung von Trennungsgeld bei der Bemessung des Aufstockungsbetrages für die Altersteilzeit nach dem TV ATZ1026
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
Bek. v. 8.8.14, Finanzbericht 20151028
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bek. v. 19.8.14, In Heimarbeit Beschäftigte und Auftraggeber/innen nach Wirtschaftszweigen und Ländern am Jahresende 20131029
Bundesversicherungsamt
Bek. v. 24.7.14, Bekanntmachung der vom 1.4.2014 an geltenden Durchschnittsheuern für Seeleute in der Seefischerei (Abschnitt I 1. und I 2. der Beitragsübersicht)1030
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebenssicherheit
Bek. v. 6.8.14, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von L-Tryptophan1030
Bundesministerium für Gesundheit
Erl. v. 8.8.14, Rechnungswesen und Statistik der GKV1031
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
RdSchr. v. 30.7.14, Forschungsauftrag „Wie kann § 97 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Pflicht zur Aufteilung eines öffentlichen Auftrags in Teillose rechtssicher in die Beschaffungspraxis überführt werden?” Information des BMWi zum Schlussbericht, zum Leitfaden und zum elektronischen Berechnungswerkzeug1035
metis