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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 3/1995

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 10., 18. 11., 8., 12. u. 13. 12. 94, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland42
Bek. v. 12. 12. 94, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland42
Bek. v. 14., 29. 11. u. 9. 12. 94, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland42
Bek. v. 8. 12. 94, Konsulate der Bundesrepublik Deutschland im Ausland43
Bek. v. 8. 12. u. 22. 11. 94, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland43
Bundesministerium des Innern D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 23. 11. 94, Hinweise zu den Neuregelungen im Fünften Vermögensbildungsgesetz vom 4. 3. 1994, BGBl. I S. 40643
RdSchr. v. 2. 12. 94, Gewährung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung an im Beitrittsgebiet tätige Bundesbedienstete46
RdSchr. v. 6. 12. 94, Unverzinslicher Gehaltsvorschuß bei Verwendung im Ausland50
RdSchr. v. 29. 12. 94, VwV zur Änderung der Beihilfevorschriften51
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 27. 10. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden53
Bek. v. 4. 11. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Brotaufstriches aus einer Tomatenmarkzubereitung und einer Käsezubereitung mit einem Zusatz von Kaliumsorbat (E 202) bis zu einem Höchstgehalt von 1 g/kg53
Nichtamtlicher TeilSeite
Bek. v. 7. 11. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden53
Bek. v. 10. 11. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von - Eis mit Pflanzenfett und Molkeneiweiß und - Eis mit Pflanzenfett und Pflanzeneiweiß54
Bek. v. 6. 12. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 2 LMBG für den Zusatz von Carrageen zu Corned Beef mit Gelee54
Bek. v. 6. 12. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid54
Bek. v. 12. 12. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden54
Bek. v. 12. 12. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden54
Bek. v. 12. 12. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von halbrohen geschnittenen Bratkartoffeln mit einem Zusatz von bis zu 2 g/kg Sorbinsäure und von bis zu 100 mg/kg Schwefeldioxid55
Personalnachrichten
Auswärtiges Amt55
Bundesministerium des Innern55
Bundesministerium für Gesundheit55
Buchbesprechung
Fritz Ossenbühl, Freiheit, Verantwortung, Kompetenz56
metis