Direkt zum Inhalt

Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 16/2017

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 2.3.17, Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften; Durchführungshinweise zum Versorgungsrücklagegesetz und Beamtenversorgungsgesetz290
V. Staatsrecht; Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht
RdSchr. v. 3.3.17, Namensführung der Ehegatten und der Kinder nach ausländischem Recht303
M. Migration, Flüchtlinge, Rückkehrpolitik
RdSchr. v. 23.2.17, Vollzug des § 59 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes; Sicherstellung der Übereinstimmung des Gesetzesvollzugs mit der Richtlinie 2008/115/EG305
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 20.3.17, Verlängerung und Änderung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Margarinen und Streichfetten mit erhöhtem Zusatz von Vitamin D306
Bek. v. 20.3.17, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Muskatblüte, die Rückstände bis zu 0,25 mg DEET/kg enthält306
Bek. v. 21.3.17, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Gewürznelken, die Rückstände bis zu 0,09 mg DEET/kg enthalten306
Bek. v. 24.3.17, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Sauerstoff („Active O2 Orange Lemon”)307
Bek. v. 28.3.17, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Herstellung und Inverkehrbringen eines Käseerzeugnisses unter Anreicherung mit Vitamin D in Form von Cholecalciferol307
metis