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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 35/2012

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
RdSchr. v. 3.7.12, Auslandstrennungsgeld nach der Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV) und Aufwandsentschädigung nach der Aufwandsentschädigungs-Richtlinie (AER); Neufassung der Liste der Prozentsätze der immateriellen Anteile im Auslandszuschlag626
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 4.7.12, Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften; Durchführungshinweise zu § 82 des Bundesbesoldungsgesetzes (BbesG)632
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Erl. v. 19.7.12, Rechnungswesen in der gesetzlichen Rentenversicherung; Änderung des Kontenrahmens und seiner Bestimmungen636
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 1.7.12, Bekanntmachung von zugelassenen Überwachungsstellen nach § 37 Absatz 5 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)638
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 26.6.12, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Salzlakritzerzeugnisses mit einem Ammoniumchloridgehalt von 3 %638
Bek. v. 27.6.12, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Salzlakritzerzeugnisses mit einem Ammoniumchloridgehalt von 7 %639
Bek. v. 27.6.12, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Salzlakritzerzeugnisses mit einem Ammoniumchloridgehalt von 5 %639
metis