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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 35/2001

Amtlicher TeilSeite
Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien
Gruppe K3 – Medien
Richtlinien zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsrichtlinien des (BKM)698
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 25. 7. 01, Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (Vorschussrichtlinien – VR) v. 28. 11. 1975 (GMBl S. 829); Währungsumstellung von DM auf Euro707
RdSchr. v. 21. 8. 01, Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes (JubV) in der Fassung der Bekanntmachung v. 13. 3. 1990 (BGBl. I S. 488) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes v. 20. 12. 1991 (BGBl. I S. 2317); Währungsumstellung von DM auf Euro708
RdSchr. v. 23. 7. 01, Einrichtung von Verbindungsstellen für Beamte mit Beschäftigungszeiten in EG-Mitgliedstaaten708
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bek. v. 17. 7. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von vegetarischen Würstchen, vegetarischen Brotaufstrichen und vegetarischen Brotbelägen mit einem Zusatz von Raucharoma713
Seite
Bek. v. 19. 7. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eka-Tropfen (in Alkohol gelöste Benzoesäure) zum Konservieren von in offenen Behältnissen gekochtem Obst aller Art sowie Rhabarber und Kürbis713
Bek. v. 19. 7. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden713
Bek. v. 30. 7. 01, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 LMBG für das Inverkehrbringen von Chlortabletten713
Bek. v. 31. 7. 01, Änd. der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Nahrungsergänzung in Tablettenform mit Zusatz von Zink713
Bek. v. 31. 7. 01, Änd. der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit bestimmten Zusatzstoffen zu ernährungsphysiologischen Zwecken in Granulatform714
Bek. v. 1. 8. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Nahrungsergänzung in Kapselform mit Zusatz von Magnesiumoxid714
Bek. v. 9. 8. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Vitamin C und Zink in Form von Schlucktabletten715
Bek. v. 13. 8. 01, Änd., Erweiterung sowie Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Mineralstoff/ Vitamin-Supplements als Brausetablette mit Zusatz von Zinkacetat und Kaliumjodid715
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