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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 40/2010

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 18.5.10, Rundschreiben zur Pfändbarkeit der Arbeitnehmerbeiträge zur Zusatzversorgung; Folgerung aus dem Beschluss des BGH vom 15.10.2009 – V II ZB 1/09846
ÖS. Öffentliche Sicherheit
AVwV v. 26.4.10, Allgemeine Verwaltungsvorschrift des BMI des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) vom 31.3.2006; Erste Novellierung846
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesversicherungsamt
Bek. v. 2.6.10, Bekanntmachung der vom 1.4.2010 an geltenden Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei (Abschnitt L Kennzahlen 8190–8210) der Beitragsübersicht der Kauffahrtei)849
Bek. v. 2.6.10, Bekanntmachung der vom 1.4.2010 an geltenden Durchschnittsheuern für Seeleute in der Seefischerei (Abschnitt I 1. und I 3. der Beitragsübersicht)849
Unfallkasse des Bundes
Bek. v. 25.5.10, Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane Renten- und Widerspruchsausschüsse849
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaftund Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz undLebensmittelsicherheit
Bek. v. 28.5.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten850
Bek. v. 28.5.10 Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten851
Bek. v. 28.5.10 Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten851
Bek. v. 31.5.10 Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 0,90 mg/kg DEET enthalten851
Bek. v. 7.6.10 Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten852
Bek. v. 11.6.2010, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Tablettenform mit Zusatz von Lutein852
Bek. v. 11.6.2010, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Tablettenform mit Zusatz von Lutein und Coenzym Q10852
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erl. v. 25.5.10, Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) – STLB-Bau853
metis