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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 33/1999

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 23. 9. 99, Beihilfevorschriften (BhV); Verzeichnis der Gutachter für Psychotherapie714
RdSchr. v. 7. 10. 99, Ergänzungstarifvertrag Nr. 39 v. 9. 9. 1999 zum Tarifvertrag für die Kraftfahrer des Bundes, Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TV Kraftfahrer-O-Bund v. 9. 9. 1999714
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
Erl. v. 1. 10. 99, Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1997 gem. Art. 114 GG i. V. m. § 114 BHO718
Bek. v. 21. 9. 99, Amtliche Neuerscheinungen „Finanzbericht 2000“718
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
RdSchr. v. 5. 10. 99, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen und der Immissionen719
RdSchr. v. 6. 10. 99, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen722
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 22. 6. 99, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von bilanzierten Diäten zur ausschließlichen Ernährung als Sondennahrung für Heranwachsende und Erwachsene mit einem Zusatz von Selen in Form von Natrium-Selenit724
Bek. v. 10. 8. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Multivitamin- Mineralbrausetablette, -Filmtablette und -Kapsel mit einem Zusatz von Chrom, Eisen, Mangan, Zink, Kupfer, Molybdän, Jod und Selen zur Nahrungsergänzung724
Seite
Bek. v. 19. 8. 99, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Omega-3-Fettsäureethylester als Lebensmittelzusatzstoff zu ernährungsphysiologischen Zwecken724
Bek. v. 26. 8. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Butter mit einem Zusatz von Kaliumjodat725
Bek. v. 3. 9. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer bilanzierten Diät zur ausschließlichen und ergänzenden Ernährung für Heranwachsende und Erwachsene mit einem Zusatz von Selen in verschiedenen Geschmacksrichtungen725
Bek. v. 6. u. 9. 9. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden726
Bek. v. 13. 9. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Salmiakpastillen mit einem Ammoniumchloridgehalt von mehr als 2 % bis zu 7,99 %; Änderung und 1. Verlängerung726
Bek. v. 24. 9. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von verschiedenen bilanzierten Diäten zur ergänzenden Ernährung mit einem Zusatz von Selen als Trinknahrung für Heranwachsende und Erwachsene727
Bek. v. 27. 9. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Multivitamin-Gelees mit Zusatz von Kaliumjodid zur Nahrungsergänzung727
Bek. v. 1. 10. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zink und Acerola als Kautabletten727
Bek. v. 4. 10. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von koffeinhaltigen Limonaden mit mehr als 250 mg/l Koffein sowie mit Zusatz von Taurin, Inosit und Glucuronolacton728
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