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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 32/1996

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 2., 11. u. 16. 7. 96, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland662
Bek. v. 17. u. 19. 7. 96, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland662
Bek. v. 5., 9., 10. u. 16. 7. 96, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland662
Verfahrensordnung v. 18. 6. 96 für den Aufstieg in die Laufbahn des mittleren Auswärtigen Dienstes662
Verfahrensordnung v. 18. 6. 96 für den Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Auswärtigen Dienstes664
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 22. 7. 96, Beihilfevorschriften (BhV) des Bundes; Änderung der Hinweise666
Bek. d. BPersA v. 1. 7. 96, Beschl. Nr. 84/96667
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 17. 6. 96, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 i.V. mit § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Tofupulver, dem Glucono-delta-Lacton (GdL) zugesetzt wird667
Seite
Bek. v. 17. 6., 1. u. 2. 7. 96, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für die Verwendung von – Eierlackfarben unter Mitverwendung von bis zu 1 % Ethylmethylketon sowie – Eierlackfarben unter Mitverwendung von bis zu 1 % Ethylmethylketon und von Glimmer (Schichtsilikate) zum Färben von Eiern667
Bek. v. 18. 6. 96, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden668
Bek. v. 26. 6. 96, Änderung der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Instant-Eistee-Getränkepulver für Diabetiker mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K sowie von Polydextrose668
Bek. v. 27. 6. 96, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Frühstückscerealien mit einem Zusatz von Eisen668
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Bek. v. 2. 7. 96, Gemeinsame Entschließung „Innenstädte als Einzelhandelsstandorte erhalten“ der Konferenz der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder sowie der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 29. März/21. Juni 1996668
RdSchr. v. 15. 7. 96, Standardleistungsbuch für das Bauwesen (StLB) des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB)673
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