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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 19/2002

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 26. 4. 02, Durchführung des § 3 a Bundesbesoldungsgesetz (BBesG); Urt. des Bundesverwaltungsgerichts v. 21. 12. 2000-2 C 40.99 -390
RdSchr. v. 6. 5. 02, Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ) v. 5. 5. 1998: Anwendungsbereich der Protokollerklärung zu § 9 Abs. 2 Buchst. a TV ATZ; Auswirkung des Tarifergebnisses zur Reform der Zusatzversorgung391
IT-Stab
Bek. v. 16. 5. 02, Empfehlungen zur Inanspruchnahme von externen Unterstützungsleistungen durch Bundesbehörden im IT-Bereich392
A. Ausländer- und Asylangelegenheiten
Erl. v. 26. 4. 02 über das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl)393
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bek. v. 27. 3. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Tablettenform mit Zusatz von Vitamin C und Zink in Form von Zinkcitrat394
Bek. v. 28. 3. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels als Hartgelatinekapsel mit Vitaminen und einem Zusatz von Zinksulfat394
Bek. v. 2. 4. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden395
Bek. v. 3. 4. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eiern mit schelllack- und kopalhaltigen Eierlackfarben der Fa. Haering395
Bek. v. 10. 4. u. 2. u. 10. 5. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden395
Seite
Bek. v. 15. 4. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen der Fleischerzeugnisse “BiFi-Roll", “BiFi-Roll-XXL", “Peperami in a Roll" und “Weizengebäck mit Minisalami" unter Verwendung von Raucharomen397
Bek. v. 17. 4. 02; Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 Satz 2 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Salzlakritzerzeugnissen mit einem Ammoniumchloridgehalt von mehr als 2 % bis zu 7,99 %397
Bek. v. 18. 4. 02, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 Satz 2 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Zuckerlutschern mit Lakritzgeschmack mit einem Zusatz von bis zu 2 % Ammoniumchlorid398
Bek. v. 23. 4. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Magnesiumcitrat in Drageeform398
Bek. v. 23. 4. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Tablettenform mit einem Zusatz von Zinkcitrat398
Bek. v. 24. 4. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Vitaminen und Zinkgluconat als Lutschtabletten399
Bek. v. 29. 4. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Zusatz von Zinkcitrat und B-Vitaminen399
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 16. 4. 02, Erl. über die Errichtung des Expertengremiums Arzneimittel für Kinder und Jugendliche400
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
RdSchr. v. 25. 4. 02, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen und der Immissionen401
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