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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 46/2001

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 1. 11. 01, Änderung der Trennungsgeldverordnung (TGV)918
RdSchr. v. 2. 11. 01, Neufassung der Beihilfevorschriften vom 1. November 2001918
RdSchr. v. 15. 2. 01, Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1914); Neuregelung § 18 BetrAVG942
SH. Sport; Spätaussiedler; Hilfen für deutsche Minderheiten
RL v. 24. 12. 01 des Bundesministerium des Innern für die Zahlung eines pauschalierten Betreuungsgeldes für Spätaussiedler und deren Familienangehörige bei ihrer Erstaufnahme durch den Bund – Betreuungsgeld-RL –945
Bundesministerium der Finanzen
RSchr. v. 4. 9. 01, Transfer von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen945
Seite
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bek. v. 30. 7. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden946
Bek. v. 20. 9. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Vitaminen, Mineral- und Ballaststoffen946
Bek. v. 20. 9. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Nahrungsergänzung in Kapselform mit Zusatz von Zink und B-Vitaminen947
Bek. v. 25. u. 26. 9. 01, Ausnahmegenehmigungen n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden947
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