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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 30/2005

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 28. 12. 04, Durchführung der Beihilfevorschriften; Beitragszahlung für Pflegepersonen630
Bek. v. 17. 1. 05, Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; Dynamisierungsfaktor nach § 181 Abs. 4 SGB VI für die Durchführung der Nachversicherung im Jahre 2005638
Bundesministerium der Finanzen
Bek. d. BAnst PT v. 31. 1. 05, Satzung des Erholungswerks Post Postbank Telekom e.V639
Bek. d. BAnst PT v. 31. 1. 05, Übersicht über die Besetzung der Mitgliederversammlung und des Vorstands des Erholungswerks Post Postbank Telekom e.V642
Seite
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. d. BVL v. 14. 12. 04, Änd. und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden643
Bek. d. BVL v. 20. 12. 04, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von koffeinhaltigen Limonaden mit mehr als 250 mg Koffein/l sowie mit Zusatz von Taurin, Inosit und Glucuronolacton643
Bek. d. BVL v. 20. 12. 04, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes zur Herstellung eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränks mit mehr als 250 mg/l Koffein sowie mit Zusatz von Taurin, Inosit und Glucuronolacton644
Bek. d. BVL v. 27. 12. 04, Änd. einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden644
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