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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 17/1989

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 2. 5. 89, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland402
Bek. v. 24. u. 28. 4. 89, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland402
Der Bundesminister des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 23. 5. 89, Durchführung des § 257 SGB V402
RdSchr. v. 1. 6. 89, Änderung der Richtlinie für das Gewähren von Mietbeiträgen an Bundesbedienstete mit Anspruch auf Trennungsgeld (Mietbeitragsrichtlinie)407
RdSchr. v. 5. 6. 89, Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Schul- und Kinderreisebeihilfen für Bundesbedienstete im Ausland407
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bek. v. 19., 20. u. 21. 4. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertarmen Erfrischungsgetränken unter Mitverwendung von Grundstoffen mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfan-K408
Bek. v. 21. 4. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Hartkaramellen mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Lycasin® und des Süßstoffes Aspartam409
Seite
Bek. 21. 4. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i. V. m. § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen eines Kaugummis mit einem Zusatz von Aspartam410
Bek. v. 21. 4. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer koffeinhaltigen Brause mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam410
Bek. v. 3. 5. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Gummisüßwaren mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Lycasin®410
Bek. v. 3. 5. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertarmen Getränkepulvern mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K411
Bek. v. 8. 5. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen Dessertcremepulver Mokka-Walnuß-Geschmack mit dem Süßstoff Acesulfam-K411
Bek. v. 9. 5. 89, Änderung der Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Diätjoghurt mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam412
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