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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 60/2005

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
Bek. v. 13. 10. 05, Rahmenplan für den Praxisaufstieg in den höheren Kriminaldienst des Bundes1222
RdSchr. v. 18. 10. 05, Beihilfevorschriften des Bundes (BhV); Aufwendungen für zahntechnische Leistungen nach Anlage 2 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV1224
RdSchr. v. 30. 9. 05, Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen an Beschäftigte im Sinne von § 1 Abs. 1 TVöD; Gewährung im Geltungsbereich des TVöD bis zum In-Kraft-Treten eines Bundestarifvertrages nach § 18 (Bund) Abs. 3 TVöD1225
RdSchr. v. 24. 10. 05, Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund); übertarifliche Gewährung einer Bewährungszulage nach Fußnote 1 der Vergütungsgruppe VII des Teils II Abschnitt N, Unterabschnitte I/II der Anlage 1 a zum BAT1227
B. Angelegenheiten der Bundespolizei
Seite
AVwV v. 6. 11. 05 über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugbeamte der Bundespolizei nach § 70 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) – Heilfürsorgevorschriften für die Bundespolizei – HfVBPOL –1228
Bundesministerium der Finanzen
AnO v. 24. 8. 05 über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Bundesfinanzverwaltung (VertrOBFV)1233
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. d. BVL v. 22. 9. 05 Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Streichfetten mit erhöhtem Zusatz von Vitamin D1235
Bek. d. BVL v. 11. 10. 05, Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Salzlakritzerzeugnissen mit einem Ammoniumchloridgehalt von 3 %1235
Bek. d. BVL v. 11. 10. 05, Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Salzlakritzerzeugnissen mit einem Ammoniumchloridgehalt von 7,6 %1236
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