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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 7/1972

Amtlicher TeilSeite
Veröffentlichungen des Bundes
Auswärtiges Amt
Bek. v. 5., 12., 14., 19., 21., 24., 26. u. 27. 1. 72, Ausländische Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland98
Bek. v. 13. 1. 72, Botschaften der Bundesrepublik Deutschland im Ausland98
Bek. v. 7. 1. 72, Konsulate der Bundesrepublik Deutschland im Ausland99
Der Bundesminister des Innern
Z. Zentralabteilung
Rdschr. v. 16. 12. 71, Haushaltsführung bei Aufgaben der zivilen Verteidigung im Bereich der inneren Verwaltung (Kap. 3604 des Bundeshaushaltsplans); hier: Veränderung von Ansprüchen (§ 59 BHO)99
V. Verfassung, Staatsrecht und Verwaltung
Rdschr. d. BMI v. 16. 1. 72, Anrede weiblicher Erwachsener im behördlichen Sprachgebrauch99
Rdschr. v. 11. 1. 72, Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und den Regierungen der Benelux-Staaten v. 17. 5. 1966 über die Übernahme von Personen an der Grenze; hier: Feststellung der Überstellungsorte gem. Artikel 13 des Abkommens100
BGS. Bundesgrenzschutz
Bek. v. 12. 1. 72, Ordnung der Prüfung zur Feststellung der Befähigung für den Polizeivollzugsdienst in der Laufbahn der Grenzjäger und Unterführer100
ZV. Zivile Verteidigung
Rdschr. v. 19. 1. 72, Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen des Bundes bei der Errichtung von Hausschutzräumen für Wohnungen108
Seite
D. Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht des öffentlichen Dienstes
Rdschr. v. 11. 1. 72, § 18 Abs. 4 BBesG, § 164 Abs. 2 Satz 2 BBG; hier: Gewährung von Kinderzuschlag und Waisengeld in Fällen der Nachholung oder Ergänzung der Schul- oder Berufsausbildung nach der Umsiedlung108
Rdschr. v. 18. 1. 72, Festsetzung der höchsten Dienstwohnungsvergütung; hier: Auswirkungen der Vorbemerkung Nr. 5 der Anlage I des BBesG i. d. F. des 1. BesVNG und des Artikels I § 4 Abs. 1 des 1. BesVNG ab 1. Januar 1972109
Bek. v. 24. 1. 72, 1. Änderung des Anhangs 1 zu Teil III Abschn. B der Anlage 1 a zum BAT (Verzeichnis der Schiffe und schwimmenden Geräte der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung)109
Bek. v. 18. 1. 72, TV v. 16. 11. 1971 über die Ausführung von Arbeiten im Leistungslohnverfahren im Bereich der SR 2 g MTB II111
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit
Bek. v. 26. 1. 72, Institut für Veterinärmedizin (Robertvon-Ostertag-Institut)112
Sonstige Veröffentlichungen
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Beschl. d. KMK v. 4. 1. 72, Anerkennung von DDR-Zeugnissen, die den Abschlußzeugnissen der Realschule vergleichbar sind112
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