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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 32/2003

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
Bek. d. BPersA v. 10. 12. 02, Beschl. Nr. 131/2002.654
Bek. v. 3. 6. 03, Bek. des Rahmenplans für den wissenschaftlich ausgerichteten Lehrgang zum Aufstieg in den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes nach § 33 b der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) an der FH Bund654
RdSchr. v. 19. 6. 03, Versorgungsänderungsgesetz 2001; Durchführungshinweise zu § 57 BeamtVG656
RdSchr. v. 23. 6. 03, Zuschläge §§ 50 a bis 50 e BeamtVG; Rentenrechtliche Bemessungswerte657
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
RdSchr. v. 17. 6. 03, Aufhebung der Laufbahnordnungen für die Laufbahnen besonderer Fachrichtung des gehobenen sowie des höheren Dienstes „Dienst als Informatiker“ v. 22. 8. 1988659
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Seite
Bek. d. BVL v. 14. 5. 03, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Mineralstoffen und Spurenelementen in Tablettenform659
Bek. d. BVL v. 14. 5. 03, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Mineralstoffen und Spurenelementen als Pulver660
Bek. d. BVL v. 14. 5. 03, Änd. und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit bestimmten Zusatzstoffen zu ernährungsphysiologischen Zwecken in Granulatform.660
Bek. d. BVL v. 5. 6. 03, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für eine trinkfertige Calciumlösung mit einem Zusatz von Vitamin D 3 als Nahrungsergänzungsmittel661
Bek. d. BVL v. 5. 6. 03, Verlängerung von Ausnahmegenehmigungen n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden.661
Bek. d. BVL v. 3. 7. 03, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für ein isotonisches koffein- und cholinhaltiges Erfrischungsgetränk662
Bek. d. BVL v. 23. 7. 03, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden663
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