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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 13/1994

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 23., 24., 25. 2. u. 1. 3. 94, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland390
Bek. v. 25. 2. 94, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland390
Bek. v. 21. 2. 94, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland390
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 25. 1. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Kaugummi mit einem Zusatz von Terpenharz391
Bek. v. 27. 1. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von – Eierlackfarben unter Mitverwendung von bis zu 1 % Ethylmethylketon sowie – Eierlackfarben unter Mitverwendung von bis zu 1 % Ethylmethylketon und einem Zusatz von Glimmer (Schichtsilikate)391
Bek. v. 31. 1. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Hals- und Rachenbonbons mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt und des Süßstoffes Aspartam391
Bek. v. 1. 2. 94, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Herstellung und das Inverkehrbringen eines diätetischen Lebensmittels mit Zusatz von Aminosäuren zur Ernährung von Frühgeborenen als Nahrungsergänzung zu Frauenmilch392
Bek. v. 3. 2. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eis mit Pflanzenfett und Eis mit Pflanzeneiweiß392
Bek. v. 3. 2. 94, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fruchtzubereitungen mit dem Süßstoff Aspartam zur Herstellung eines Diät-Fruchtjoghurts in verschiedenen Geschmacksrichtungen392
Bek. v. 3. 2. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischem Getränkepulver und Instantpulver für diätetische Fruchtsuppen in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K392
Bek. v. 3. 2. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von bissengroßen Marzipanartikeln für Diabetiker mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Lactit und des Süßstoffes Acesulfam-K sowie von Diät-Marzipan mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt und des Süßstoffes Acesulfam-K393
Bek. v. 7. 2. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleischerzeugnissen mit Zusatz von Isoascorbinsäure (E 315) oder Natriumisoascorbat (E 316)393
Bek. v. 7. 2. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Bier mit einem Zusatz von Saccharin394
Seite
Bek. v. 10. 2. 94, Änderung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwert-verminderten Fruchtgummi-Schaumbonbons ohne Zuckerzusatz mit einem Zusatz von Polydextrose394
Bek. v. 11. 2. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischem Speiseeis für Diabetiker mit einem Zusatz von Polydextrose und Süßstoff Aspartam394
Bek. v. 11. 2. 94, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diabetikergebäck (Florentiner) mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt394
Bek. v. 18. 2. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Tofu mit einem Zusatz von Glucono-delta-Lacton und von mit Tofu mit einem Zusatz von GdL hergestellten Erzeugnissen395
Bek. v. 22. 2. 94, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von mit Vitamin A und D angereichertem Speiseöl sowie einer Speisefett-Zubereitung als vitaminisierte Lebensmittel395
Bek. v. 25. 2. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Gummibonbons unter Zusatz von Maltitsirup mit einem höheren Gehalt an Maltit395
Bek. v. 2. 3. 94, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von bilanzierten Diäten (Biosorb Diabetes, Biosorb Sonde, Biosorb Drink und Biosorb 1500) mit einem Zusatz von Selen396
Bek. v. 7. 3. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eis mit Pflanzenfett und Eis mit Pflanzenfett und Pflanzeneiweiß396
Bek. v. 10. 3. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Eierlackfarben mit einem Zusatz von Glimmer (Schichtsilikate)396
Bek. v. 10. 3. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. mit § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Speisesalz mit einem Zusatz von Natriumjodid und Kaliumfluorid396
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
RdErl. v. 15. 2. 94, Standardleistungsbuch für das Bauwesen (StLB) des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB)397
Bek. v. 8. 3. 94, Entschließung der Ministerkonferenz für Raumordnung „Raumordnungspolitiken in der Europäischen Union“ v. 25. 2. 1994401
Personalnachrichten
Auswärtiges Amt402
Bundesministerium des Innern403
Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft404
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung404
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