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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 58/2013

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 1.10.13, Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder vom 26.9.2013 (ARVVwV)1162
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 24.9.13, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten1169
Bek. v. 24.9.13, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten1169
Bek. v. 24.9.13, Änderung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten1170
Bek. v. 30.9.13, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten1170
Bek. v. 1.10.13, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten1170
Bek. v. 2.10.13, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten1170
Bek. v. 2.10.13, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten1171
metis