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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 23/1989

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 10., 17., 20., 25., 27., 28. 7., 2., 8. u. 14. 8. 89, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland482
Bek. v. 12., 28. 7. u. 4. 8. 89, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland482
Bek. v. 31. 7. 89, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland483
Bek. v. 12. u. 19. 7. 89, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland483
RdErl. v. 3. 8. 89, Verzeichnis der Konsularbezirke, in denen Konsularbeamte n. § 8 Abs. 1 des KonsularG befugt sind, Eheschließungen vorzunehmen und zu beurkunden; 7. Änd483
Der Bundesminister des Innern
Z. Zentralabteilung
Bek. v. 21. 8. 89, VwV zur Änderung von Dienstwohnungsvorschriften484
D. Öffentlicher Dienst
Bek. d. BPersA v. 16. 8. 89, Bschl. Nr. 153/89487
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bek. v. 29. 6. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 LMBG: 1. Fetthaltige Dauerbackwaren, 2. Fetthaltige Konzentratnahrung – Nährstoffkomprimate –487
Bek. v. 5. 7. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. mit § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen einer Tafelsüße in Würfelform mit den Süßstoffen Aspartam und Acesulfam-K487
Bek. v. 6. 7. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. mit § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen unter Verwendung von Milcherzeugnissen hergestellte kakaohaltiger Getränkepulver verschiedener Geschmacksrichtungen in Portionsbeuteln mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam488
Bek. v. 11. 7. u. 8. 8. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertarmen Erfrischungsgetränken unter Mitverwendung von Grundstoffen mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam, Acesulfam-K, Saccharin und Cyclamat488
Nichtamtlicher TeilSeite
Bek. v. 19. 7. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. mit § 47 für den Import und das Inverkehrbringen von Hartkaramellen mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Palatinit® (Isomalt)490
Bek. v. 19. 7. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Konfitüren und ähnlichen Erzeugnissen unter Verwendung des Süßstoffes Aspartam und des Zuckeraustauschstoffes Isomalt490
Bek. v. 27. 7. 89, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung und Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen Getränkepulvern mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam491
Bek. v. 4. 8. 89, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für Herstellung und Inverkehrbringen einer diätetischen Tafelstreusüße mit dem Zuckeraustauschstoff Isomalt491
Bek. v. 8. u. 9. 8. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertarmen Erfrischungsgetränken unter Mitverwendung von Grundstoffen mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K491
Personalnachrichten
Auswärtiges Amt494
Der Bundesminister des Innern494
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit495
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit495
Der Bundesminister für Forschung und Technologie495
Buchbesprechung
Handbuch der Bundesregierung496
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