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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 13-16/2019

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 14.3.19, Bekanntmachung von Technischen Regeln; TRBS 1112 „Instandhaltung”218
Bek. v. 14.3.19, Bekanntmachung von Technischen Regeln; TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen”229
Bek. v. 14.3.19, Bekanntmachung von Technischen Regeln; TRBS 1201 Teil 1 „Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen”241
Bek. v. 14.3.19, TRBS 1201 Teil 4 „Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen”253
Bek. v. 14.3.19, Bekanntmachung von Technischen Regeln; TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen”262
Bek. v. 14.3.19, Bekanntmachung von Technischen Regeln; TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck” und Aufhebung TRBS 2141 Teil 1, TRBS 2141 Teil 2, TRBS 2141 Teil 3270
Bek. v. 14.3.19, Empfehlung zur Betriebssicherheit; EmpfBS 1115 „Umgang mit Risiken durch Angriffe auf die Cyber-Sicherheit von sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen”289
Bek. v. 14.3.19, Bekanntmachung von Technischen Regeln; Änderungen und Ergänzungen der TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung”292
Bek. v. 14.3.19, Bekanntmachung von Technischen Regeln; Änderungen der TRBS 2181 „Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln”310
Bek. v. 14.3.19, Bekanntmachung der Aufhebung einer Technischen Regel für Betriebssicherheit und einer Erkenntnis des Ausschusses für Betriebssicherheit; TRBS 1121 „Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen” und BekBS 2111 „Rückwärts fahrende Baumaschinen”310
Bek. v. 14.3.19, Bekanntmachung von Technischen Regeln; EmpfBS 1114 „Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln”; Korrektur310
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