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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 19/1989

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 14. 6. 89, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland426
Bek. v. 13., 14. u. 15. 6. 89, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland426
Bek. v. 15. 6. 89, Konsulate der Bundesrepublik Deutschland im Ausland426
Der Bundesminister des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 14. 6. 89, Änderung von Tarifverträgen; Arbeitszeitvorschriften427
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bek. v. 2. 6. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von drei Fruchtsaftgetränke-Grundstoffen und einem Limonaden-Grundstoff und drei damit hergestellten Diät-Fruchtsaftgetränken und einer Diät-Limonade mit den Süßstoffen Aspartam und Acesulfam-K427
Bek. v. 5. 6. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Mitverwendung von Molke und Molkenerzeugnissen bei der Herstellung von Speiseeis428
Bek. v. 7. u. 13. 6. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertarmen Erfrischungsgetränken unter Mitverwendung von Grundstoffen mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam, Acesulfam-K, Saccharin und Cyclamat428
Seite
Bek. v. 5. 6. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i. V. mit § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen eines Kaugummis mit einem Zusatz von Aspartam429
Bek. v. 5. 6. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 2 LMBG für Wasseraufbereitungstabletten430
Bek. v. 7. 6. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Hartkaramellen mit dem Zuckeraustauschstoff Palatinit (Isomalt)430
Bek. v. 9. 6. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i. V. mit § 47 LMBG für das Herstellen oder den Import und das Inverkehrbringen eines neuartigen Tabakerzeugnisses in Zigarettenform (NTE) zur Durchführung eines Markttests430
Bek. v. 14. 6. 89, Änderung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Afri-Cola-Light-Konzentrates und damit hergestellten Getränkes „Afri-Cola-Light“431
Bek. v. 16. 6. 89, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von diätetischen Süßstofftabletten mit dem Süßstoff Aspartam431
Personalnachrichten
Bundespräsidialamt431
Bundesrat431
Der Bundesminister des Innern431
Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen432
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft432
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit432
metis