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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 11/1996

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 20. 2. 96, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland250
Bek. v. 23. 2. 96, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland250
Bek. v. 9., 16. u. 22. 2. 96, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland250
Bek. v. 28. 2. 96, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland250
Bek. v. 23. 2. 96, Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland; Änderung250
Bundesministerium des Innern
Z. Zentralabteilung
AO v. 20. 12. 95 über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des BMI251
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 6. 2. 96, Beihilfevorschriften (BhV); Änderung der Hinweise251
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
RdSchr. v. 7. 2. 96, Austausch von Angehörigen des höheren Dienstes der öffentl. Verwaltung mit Frankreich und Großbritannien in den Jahren 1996 u. 1997253
Seite
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
Erl. v. 22. 1. 96, Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1992 gem. Art. 114 GG in Verbindung mit § 114 BHO261
Bundesministerium für Gesundheit
AO v. 9. 1. 96 über die Übertragung von Befugnissen u. die Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Beamtenrechts einschließlich beamtenrechtlicher Versorgung, des Besoldungs- u. des Haushaltsrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit261
Bek. v. 6. 2. 96, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Schmelzkäsezubereitung mit dem Zusatzstoff Nisin (E 234)263
Bek. v. 6. 2. 96, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Milchmischerzeugnisses mit dem Zusatzstoff Sorbinsäure (E 200)263
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