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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 27/1996

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 24. 5. 96, Durchführung des § 257 SGB V; Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung570
RdSchr. v. 11. 6. 96, Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes; Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die vor dem 1. April 1991 bzw. vor dem 1. Januar 1988 nicht bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu versichern waren570
O. Verwaltungsorganisation; Protokoll; Kommunalwesen, Statistik, Zivile Verteidigung
RdSchr. v. 4. 6. 96, Durchführung der Registraturrichtlinie – RegR (§ 19 Abs. 3 GGO I); Verringerung des Aufwandes bei der Verwaltung und Archivierung von Schriftgut580
Bek. v. 5. 6. 96, KBSt-Empfehlung Nr. 1/96581
Seite
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 10. 4. 96, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Klebstoffen für die Zigarettenlängsnaht unter Mitverwendung von acetyliertem Distärkeadipat (E 1422), N-Octenylsuccinat (E 1450) und Formaldehyd581
Bek. v. 10. 4. 96, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von halbgefrorenen Getränkevarianten mit einem Zusatz von bis zu 150 mg Natriumbenzonat je Liter Erzeugnis581
Bek. v. 11. 4. 96, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von kohlensäurehaltigem Eistee mit einem Zusatz von Dimethyldicarbonat (E 242)582
Bek. v. 11. 4. 96, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i. V. mit § 47 LMBG für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von kohlensäurehaltigem Eistee mit einem Zusatz von Dimethyldicarbonat (E 242)582
Bek. v. 18., 24., 30. 4., 10. u. 24. 5. 96, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden582
Bek. v. 19. 4., 14., 21. u. 28. 5. 96, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Verwendung von – Eierlackfarben unter Mitverwendung von bis zu 1 % Ethylmethylketon sowie – Eierlackfarben unter Mitverwendung von bis zu 1 % Ethylmethylketon und von Glimmer (Schichtsilikate) zum Färben von Eieren583
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