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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 44/1995

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 17. 10. 95, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland942
Bek. v. 6., 9., 12., 13., 19. u. 20. 10. 95, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland942
Bek. v. 19. 10. 95, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland943
Bek. v. 10., 23. u. 24. 10. 95, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland943
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 27. 10. 95, Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ab 1. Januar 1996; Erste Hinweise für die Dienststellen und die Angehörigen des öffentlichen Dienstes944
Bek. v. 24. 10. 95, ÄnderungsTV Nr. 14 vom 18. Juli 1995 zum TV über Zulagen an Angestellte949
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gemeins. RdSchr. d. BMFSFJ u. d. BMI v. 3. 11. 95, Zahlung von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz an Angehörige des öffentlichen Dienstes949
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 13. 9. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen gefüllten Lebkuchenherzen mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt und des Süßstoffes Aspartam950
Bek. v. 18. 9. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. mit § 47 LMBG für die Einfuhr sowie das Herstellen und Inverkehrbringen von Zigaretten, die nicht abbrennen951
Bek. v. 18. 9. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels „Omnival“ Brausetabletten mit Zusatz von Stärkenatriumoctenylsuccinat sowie der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K951
Bek. v. 19. 9. 95, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischer Roter Grütze, diätetischem Kochpudding sowie Dessertpulver für diätetisches Grießflammeri in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K952
Seite
Bek. v. 20. 9. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Chambelle Edelsalami mit 4 % original-französischem Camembert952
Bek. v. 21. 9. 95, Änderung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Cappuccino mit Zusatz des Süßstoffes Acesulfam-K und des Zuckeraustauschstoffes Polydextrose952
Bek. v. 21. 9. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von bilanzierten Diäten für Klein- und Schulkinder bis 12 Jahre mit einem Zusatz von Selen952
Bek. v. 25. 9. 95, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von halbrohen geschnittenen Bratkartoffeln mit einem Zusatz von bis zu 1,5 g Sorbinsäure je kg Erzeugnis953
Bek. v. 26. 9. 95, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Cremespeisen und Puddingerzeugnissen unter Mitverwendung der modifizierten Stärke Hydroxipropyldistärkephosphat953
Bek. v. 26. 9. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Schokoladen in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K sowie der Zuckeraustauschstoffe Polydextrose und Lactit953
Bek. v. 26. 9. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. mit § 47 LMBG für die Einfuhr aus Japan und das Inverkehrbringen von Tofu unter Mitverwendung von Glucono-delta-Lacton (E 575)954
Bek. v. 26. 9. 95, Erweiterung und Änderung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Konfitüre in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt954
Bek. v. 5. 10. 95, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines kakaohaltigen Getränkepulvers mit einem Zusatz von Polydextrose als Trägerstoff954
Bek. v. 6. 10. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Zuckerguß auf der Grundlage von Isomalt und Eiweiß zur Verzierung von Lebkuchenhexenhäuschen955
Personalnachrichten
Auswärtiges Amt955
Bundesministerium des Innern955
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie956
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung956
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