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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 20/2017

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
Z. Zentralabteilung
AnO v. 25.5.17, Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern366
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 21.3.17, Austauschblätter Anlagen III bis V der allgemeinen Durchführungshinweise zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 3.9.2002 – D II 3- 223 100-1/3367
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 6.4.17, Bekanntmachung von Technischen Regeln; TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte”368
Bek. v. 6.4.17, Bekanntmachung von Technischen Regeln; TRGS 903 „Biologische Grenzwerte (BGW)”370
Bek. v. 7.4.17, Bekanntmachung von Technischen Regeln; TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe”372
Bek. v. 7.4.17, Bekanntmachung von Technischen Regeln; TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen”372
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 10.4.17, Änderung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Frischkäsezubereitung unter Anreicherung mit Vitamin D in Form von Cholecalciferol374
Bek. v. 12.4.17, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Cassia-Zimt, der Rückstände bis zu 0,15 mg/kg DEET enthält374
Bek. v. 12.4.17, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Getränkes, das ein aus Molke gewonnenes Erzeugnis enthält, mit 320 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit („ok – wild cherry”)374
Bek. v. 12.4.17, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Getränkes, das ein aus Molke gewonnenes Erzeugnis enthält, mit 320 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit („ok – mandarin”)375
Bek. v. 13.4.17, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von getrockneten Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 3,0 mg/kg DEET enthalten376
Bek. v. 18.4.17, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von getrockneter, geschnittener, gemahlener und geschroteter Muskatnuss, die Rückstände bis zu 0,15 mg/kg DEET enthält376
Bek. v. 19.4.17, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von getrockneten Rosenblütenblättern und getrockneten Rosenknospen, die Rückstände bis zu 0,2 mg/kg DEET enthalten376
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
AnO v. 18.5.17, Anordnung über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie für das Verfahren bei der Vertretung (Vertretungsordnung BMUB)377
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