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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 45/1998

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 28. 9. 98, Beihilfevorschriften (BhV) des Bundes938
RdSchr. v. 4. 11. 98, Beihilfevorschriften (BhV); Obergutachter für Psychotherapie938
RdSchr. v. 24. 11. 98, Besoldungsänderungsverordnung 1998 (BesÄndV 98) v. 17. 6. 1998 (BGBl. I S. 1378); Durchführungshinweise938
Bek. v. 19. 11. 98, Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; Dynamisierungsfaktoren nach § 181 Abs. 4 SGB VI für die Durchführung der Nachversicherung im Jahr 1999939
O. Verwaltungsorganisation; KBSt; Kommunalwesen, Protokoll; Zivile Verteidigung; Statistik
Bek. v. 30. 10. 98, Änd. der RL für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR); Ergänzung des § 18 Abs. 2 um eine Ausnahmeregelung zur unentgeltlichen Beförderung von Körperbehinderten über die nach § 18 Abs. 1 hinaus bestimmte Entfernung von 30 km940
A. Ausländer- und Asylangelegenheiten
Erl. v. 17. 11. 98 über das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFI)940
Bundesministerium der Finanzen
Erl. v. 9. 10. 98, Dienstwohnungsvorschriften (DWV); Entgelt bei Anschluß der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen (§ 26 Abs. 3 Satz 2 DWV)941
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 6. 10. 98, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Druckfarben mit einem Gehalt an Di-2-ethylhexyladipat (DOA)/Adipinsäure-di-2-ethylhexylester von bis zu 5 % zum Bedrucken von Mundstücksbelagpapier941
Bek. v. 6. 10. 98, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG – für das Inverkehrbringen von Druckfarben mit einem Gehalt an Di-2-ethylhexyladipat (DOA)/Adipinsäure-di-2-ethylhexylester von bis zu 5 % zum Bedrucken von Mundstücksbelagpapier – für das Bedrucken und Inverkehrbringen von Mundstücksbelagpapieren unter Verwendung dieser Druckfarben941
Bek. v. 12. u. 15. 10. 98, Ausnahmegenehmigungen n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden942
Nichtamtlicher TeilSeite
Bek. v. 13. 10. 98, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen von Speisen unter Verwendung von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid oder Natriumfluorid, die zur Abgabe an Verpflegungsteilnehmer in der Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung der Medizinischen Hochschule Hannover bestimmt sind942
Bek. v. 15. 10. 98, Ausnahmegenehmigungen n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden943
Bek. v. 21. 10. 98, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid oder Natriumfluorid, das zur Abgabe an Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung i. S. von § 6 Abs. 2 LMBG bestimmt ist943
Bek. v. 26. 10. 98, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Frühgeborenennahrung für untergewichtige Säuglinge mit Zusatz der Spurenelemente Mangan, Zink und Kupfer944
Bek. v. 26. 10. 98, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Verwendung von Eierlackfarben unter Mitverwendung von Glimmer (Schichtsilikate) zum Färben von Eiern944
Bek. v. 27. 10. 98, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen von Speisen unter Verwendung von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid oder Natriumfluorid, die zur Abgabe an Verpflegungsteilnehmer in der Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung des Zahnmedizinischen Fortbildungszentrums Stuttgart bestimmt sind945
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
RdSchr. v. 29. 10. 98, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen und der Immissionen946
RdSchr. v. 30. 10. 98, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen948
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Erl. v. 29. 10. 98, Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion der Europäischen Union am 1. 1. 1999; Auswirkungen der Einführung der Einheitswährung EURO auf die EVM und EFB des Vergabehandbuches950
Buchbesprechung
Erbrecht952
metis