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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 20/2000

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
Bek. v. 3. 5. 00, Ausschreibung eines Lehrgangs zum Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse nach der Ausbilder-EignungsV (AEVO)398
RdSchr. v. 14. 4. 00, VersorgungsrücklageG (VersRücklG); Mittelzuführung zum Sondervermögen – Allgemeine Hinweise zum Verfahren nach § 6 VersRücklG –398
RdSchr. v. 6. 3. 00, TV über Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages v. 20. 6. 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (UmzugsTV) v. 24. 6. 1996; Durchführungshinweise zu § 6 UmzugsTV401
RdSchr. v. 25. 4. 00, Eingruppierung der Absolventen von Berufsakademien; Gleichstellung von Berufsakademie-Abschlüssen mit Fachhochschulabschlüssen402
Bundesministerium der Finanzen
RdSchr. v. 25. 11. 99, Zahlstellenbestimmungen für die Bundesverwaltung (ZBestB); Änd. der Bestimmungen für die Sicherung von Geldtransporten (GeSiBestB)403
Bek. d. BAnstPT v. 27. 3. 00, 1. Nachtrag z. Satzung der BKK POST v. 1. 1. 2000 der BKK POST Betriebskrankenkasse für Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG (DIE BKK POST)403
Bek. d. BAnstPT v. 9. 5. 00, Bek. der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP), Beschluss der Vertreterversammlung404
Seite
Bek. d. BAnstPT v. 9. 5. 00, Bek. der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP), Beschluss der Vertreterversammlung405
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 15. 2. 00, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von lakritzhaltigen Zuckerwaren mit einem Ammoniumchloridgehalt von mehr als 2 % bis zu 7,99 %406
Bek. v. 28. 2. 00, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Zigaretten mit Mundstücksbelagpapier, das unter Verwendung von Druckfarben mit einem Gehalt an Di-2-ethylhexyladipat (DOA)/ Adipinsäuredi-2-ethylhexylester von bis zu 5 % hergestellt worden ist406
Bek. v. 28. 2. 00, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG das Herstellen und Inverkehrbringen von Zigaretten unter Verwendung von Mundstücksbelagpapier mit einem Gehalt an Di-2-ethylhexyladipat (DOA)/Adipinsäuredi-2-ethylhexylester von bis zu 5 %407
Bek. v. 28. 2. 00, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und das Inverkehrbringen von Zigaretten und Filterzigarillos mit Mundstücksbelagpapier, das unter Verwendung von Druckfarben mit einem Gehalt an Di-2-ethylhexyladipat (DOA)/Adipinsäuredi-2-ethylhexylester von bis zu 5 % hergestellt worden ist407
Bek. v. 29. 2. 00, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Mineral-Getränkepulvers mit einem Zusatz von Vitamin D 3.408
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