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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 14/1990

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 3. 4. 90, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland259
Bek. v. 5. 4. 90, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland259
Bek. v. 26. 3. 90, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland259
Bek. v. 27., 28. u. 30. 3. 90, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland259
Der Bundesminister des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 10. 4. 90, Festsetzung von Zussätzen zu den Grundamtsbezeichnungen, Zusammenstellung der im Bundesbereich geltenden Amtsbezeichnungen260
Bek. v. 30. 3. 90, Unterlagen zur Festsetzung der tarifgerechten Einreihung von Arbeitern260
O. Verwaltungsorganisation, Kommunalwesen, Statistik
Bek. v. 30. 3. 90, Vorschlagwesen in der Bundesverwaltung266
KN. Katastrophen-/Zivilschutz, Notfallvorsorge, Zivile Verteidigung
RdSchr. v 30. 3. 90, Erfassung der Wehrpflichtigen und anderen männlichen Personen des Geburtsjahrgangs 1972267
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bek. v. 9. 4. 90, Ausschreibung Bundeswettbewerb 1991 „Unser Dorf soll schöner werden“268
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bek. v. 14. 3. 90, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Fruchtjoghurts sowie darin verwendeter Fruchtzubereitungen mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam272
Bek. v. 16. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Diät-Sahneerzeugnisses und eines Diät-Sahnepuddings mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K272
Seite
Bek. v. 14. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderter Fruchtdickmilch und brennwertverminderten Fruchtjoghurts unter Mitverwendung von Grundstoffen mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K272
Bek v. 14. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderten Buttermilchdesserts unter Mitverwendung von Grundstoffen mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K273
Bek v. 15. 3. 90, Änderung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertarmen Erfrischungsgetränken mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K274
Bek. v. 15. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderten Molkenmischerzeugnissen unter Mitverwendung von Grundstoffen mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K274
Bek. v. 15. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderten Fruchtjoghurts unter Mitverwendung von Grundstoffen mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K275
Bek. v. 16. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Hartkaramellen mit einem Zusatz der Zuckeraustauschstoffe PalatinitR (Isomalt) bzw. PalatinitR (Isomalt) und LycasinR (Maltitsirup)275
Bek. v. 16. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Kaubonbons mit einem Zusatz der Zuckeraustauschstoffe LycasinR und Mannit276
Bek. v. 16. 3. 90, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 7 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Dragees mit dem Zuckeraustauschstoff Xylit276
Bek. v. 16. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speiseeis unter Verwendung von gepreßtem Saft aus Zuckerrüben oder Zuckerrohr in konzentrierter und/oder getrockneter Form276
Bek. v. 20. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Getränkepulvers mit einem Zusatz der Süßstoffe Saccharin und Cyclamat zur Herstellung eines brennwertarmen Erfrischungsgetränks277
Bek. v. 21. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Hartkaramellen mit einem Zusatz der Zuckeraustauschstoffe LycasinR und Mannit277
Bek. v. 21. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Hartkaramellen mit einem Zusatz der Zuckeraustauschstoffe LycasinR und Mannit sowie des Süßstoffes Aspartam278
Seite
Bek. v. 21. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. m. § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von brennwertverminderter Roter Grütze mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K278
Bek. v. 21. 3. 90, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. m. § 47 LMBG für den Import, das Herstellen und das Inverkehrbringen von Süßstofftabletten und einer Streusüße mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam279
Bek. v. 21. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Roter Grütze zur Herstellung brennwertverminderter Puddinge und Desserts und von Getränkepulvern zur Herstellung brennwertarmer Erfrischungsgetränke, jeweils mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K279
Bek. v. 21. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Cremepulvern mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam zur Herstellung von brennwertverminderten Cremespeisen „pro 80“ in verschiedenen Geschmacksrichtungen279
Bek v. 22. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertarmen Erfrischungsgetränken mit einem Zusatz der Süßstoffe Cyclamat und Saccharin280
Bek v. 22. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Getränkepulvern mit einem Zusatz der Süßstoffe Cyclamat und Saccharin zur Herstellung von brennwertarmen Erfrischungsgetränken280
Bek. v. 23. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Getränkepulvern mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K zur Herstellung brennwertarmer Erfrischungsgetränke281
Bek. v. 23. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderten Fruchtjoghurts unter Mitverwendung von Grundstoffen mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam281
Bek. v. 26. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Sauerkonserven mit einem Zusatz des Süßstoffes Acesulfam-K282
Bek. v. 26. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderten Milchmischgetränken unter Mitverwendung von Grundstoffen mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K282
Nichtamtlicher TeilSeite
Bek. v. 26. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Cremepulvers mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam zur Herstellung der brennwertverminderten Cremespeise „PEP 85“283
Bek. v. 26. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines brennwertarmen Erfrischungsgetränks unter Mitverwendung eines Grundstoffes mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam, Acesulfam-K, Saccharin und Cyclamat283
Bek. v. 30. 3. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von verschiedenen diätetischen Erzeugnissen mit Zusatz des Süßstoffes Acesulfam-K284
Bek. v. 9. 4. 90, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines diätetischen Lebensmittels mit Zusatz von Mineralstoff- und Spurenelementverbindungen zur Ernährung von Frühgeborenen und untergewichtigen Säuglingen284
Personalnachrichten
Auswärtiges Amt285
Der Bundesminister des Innern285
Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen286
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit286
Buchbesprechung
Festschrift für Rudolf Lukes zum 65. Geburtstag287
Kommentar zum Bundesangestelltentarifvertrag287
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