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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 01/2020

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium der Finanzen
Bek. v. 3.12.19, Bekanntmachung der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) über die vom Verwaltungsrat der PBeaKK gefassten Beschlüsse zur 99. Änderung der Satzung PBeaKK2
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 16.12.19, § 3 Absatz 3 Trennungsgeldverordnung; Sachbezugswerte für das Kalenderjahr 20206
H. Heimat
RL v. 17.12.19, Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Erstorientierung und Wertevermittlung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber6
BW. Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten
Erl. v. 5.12.19, Änderung der EU-Schwellenwerte zum 1. Januar 202011
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Erl. v. 29.11.19, Rechnungswesen und Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung; Änderungen der Anleitung, des Meldebogens und des Kontenrahmens und seiner Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung12
Bek. v. 17.1.20, Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; Dynamisierungsfaktoren nach § 181 Absatz 4 SGB VI für die Durchführung der Nachversicherung im Jahre 202019
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 10.12.19, Bekanntmachung der Fundstellen für Normen und andere technische Spezifikationen nach dem Produktsicherheitsgesetz – ProdSG –; Verzeichnis 2: Nicht harmonisierter Bereich – Teil 1: Nationale Normen20
Bek. v. 10.12.19, Bekanntmachung der Fundstellen für Normen und andere technische Spezifikationen nach dem Produktsicherheitsgesetz – ProdSG –; Verzeichnis 2: Nicht harmonisierter Bereich – Teil 2: Nationale technische Spezifikationen20
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