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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 38/2003

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
AVwV v. 11. 11. 03 über die Ausstellung amtlicher Pässe der Bundesrepublik Deutschland750
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
RdSchr. v. 14. 10. 03, Allgemeine Kassenanordnung nach Nr. 1.1.2 der Anlage zur VV Nr. 2.6 zu § 34 BHO; Neuregelung des Kriterienkataloges752
Erl. v. 9. 10. 03, Dienstwohnungsvorschriften (DWV); Versorgungsleitungen (§ 26 Abs. 3. Satz 2 DWV)756
Bek. d. BAnst PT v. 10. 10. 03, Bek. der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP); Beschl. der Vertreterversammlung756
Bek. d. BAnst PT v. 4. 11. 03, Bek. der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) über die vom Verwaltungsrat der PBeaKK gefassten Beschlüsse zur 46. Änd. der Satzung PBeaKK.761
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Seite
Bek. d. BVL v. 24. 9. 03, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränks unter Zusatz von Glucuronolacton und erhöhtem Taurin sowie der Firma Döhler, 64295 Darmstadt für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für ein Erfrischungsgetränk mit Koffein, Taurin und Glucuronolacton761
Bek. d. BVL v. 26. 9. 03, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von lakritzhaltigen Zuckerwaren mit einem Amoniumchloridgehalt von mehr als 2 % bis zu 7,99 %762
Bek. d. BVL v. 6. 11. 03, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eiern, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden762
Bek. d. BVL v. 6. 11. 03, Änd. einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fisch und Fischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden763
Bek. d. BVL v. 6. 11. 03, Verlängerung von Ausnahmegenehmigungen n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fisch und Fischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden763
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Erl. v. 10. 9. 03, Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB); Vollzug des Schwarzarbeitergesetzes – Auskünfte aus dem Bundeszentralregister bei öffentlichen Bauaufträgen –764
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