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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 34/1992

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 7., 12. und 14. 8. 92, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland822
Bek. v. 23. 7. 92, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland822
Der Bundesminister des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 23. 7. 92, I. § 58 Beamtenversorgungsgesetz; Berechnung des Kapitalbetrages II. Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung822
RdSchr. v. 25. 8. 92, Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sontiger dienst- und versorgungsrechtl. Vorschriften v. 18. 12. 1989824
Bek. d. BPersA v. 3. 8. 92826
Der Bundesminister der Finanzen
Bek. v. 13. 8. 92, Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1989 gem. Art. 114 GG in Verbindung mit § 114 BHO827
Der Bundesminister für Gesundheit
Bek. v. 14. 7. 92, Berichtigung der Bek. von weiteren Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches827
Seite
Bek. v. 14. 7. 92, Änderung der Leitsätze für Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus828
Bek. v. 13. 8. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von kalorienreduzierten, alkoholfreien Fruchtnektaren unter Verwendung eines Fruchtsaftkonzentrates mit den Süßstoffen Aspartam und Acesulfam-K828
Bek. v. 14. 8. 92, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Tofu unter Mitverwendung von Glucono-delta-Lacton828
Bek. v. 19. 8. 92, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Mitverwendung von Molke und Molkenerzeugnissen bei der Herstellung von Speiseeis828
Bek. v. 20. 8. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Bonbons unter Zusatz von Maltitsirup mit einem höheren Gehalt an Maltit829
Bek. v. 20. 8. 92, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 i. V. m. § 47 LMBG für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Tofu unter Mitverwendung von Glucono-delta-Lacton829
Bek. v. 24. 8. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Backwaren mit dem Zuckeraustauschstoff Isomalt und Süßstoff Aspartam829
Bek. v. 27. 8. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid830
Der Bundesminister der Verteidigung
Erl. v. 12. 8. 92 über die Errichtung einer Bundesakademie für Sicherheitspolitik831
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