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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 40/2002

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
Bek. v. 30. 9. 02, Jahresprogramm der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung für das Jahr 2003796
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bek. v. 2. 7. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Gurken, die bis zu 1,0 mg/kg Dimethomorph enthalten801
Bek. v. 30. 7. 02, Änd. der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Aminosäuren und Zinkoxid zu ernährungsphysiologischen Zwecken802
Bek. v. 31. 7. u. 2. u. 15. 8. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden802
Bek. v. 1. 8. u. 4. 10. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden803
Bek. v. 2. 8. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines mit einem erhöhten Zusatz von Vitamin D angereicherten Streichfettes804
Bek. v. 7. 8. 02, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Multivitamin-Mineral-Brausetablette, Filmtablette und Kapsel mit Zusatz von Chrom, Eisen, Zink, Kupfer, Molybdän, Jod, Selen und Vitamin K804
Bek. v. 7. 8. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Kopfkohlen, die bis zu 1 mg/kg Tebuconazol enthalten und Rosenkohl, der bis zu 0,5 mg/kg Tebuconazol enthält805
Bek. v. 8. 8. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln mit Zusatz von Zinkoxid und Vitamin C in Form von Lutsch-/Kau-Tabletten805
Seite
Bek. v. 8. 8. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von verschiedenen Frühstückscerealien mit Zusatz von Eisen-III-diphosphat als angereicherte Lebensmittel806
Bek. v. 12. 8. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines diätetischen Nahrungsergänzungsmittels für Schwangere und Stillende mit einem Zusatz von Folsäure und Jodid806
Bek. v. 19. 8. 02, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Zusatz von Zinkgluconat806
Bek. v. 23. 8. 02, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 Satz 2 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von koffeinhaltigen Limonaden mit mehr als 250 mg/l Koffein sowie mit Zusatz von Taurin, Inosit und Glucuronolacton807
Bek. v. 23. 8. u. 24. 9. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit807
Bek. v. 23. 8. u. 24. 9. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für ein koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit808
Bek. v. 23. 8. 02, Änd., Erweiterung und Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen eines mit Vitamin A und D angereicherten Speiseöls als vitaminisiertes Lebensmittel809
Bek. v. 23. 8. 02, Änd. der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Zinkgluconat809
Bek. v. 26. 8. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Frischen Kräutern, die bis zu 2 mg/ kg Difenoconazol enthalten809
Bek. v. 27. 8. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Zinkcitrat in den Geschmacksvarianten Orange und Himbeere810
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