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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 37/2011

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 21.9.11, Beschäftigung von Leiharbeitnehmern – Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes722
RdSchr. v. 23.9.11, Entscheidung des EuGH zu den früheren Lebensaltersstufen im BAT und zur Frage, ob die Überleitung in den TVÖD einen Verstoß gegen das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung darstellt723
RdSchr. v. 10.10.11, Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), Beihilfefähigkeit von Aufwendungen kieferorthopädischer Leistungen723
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Erl. v. 26.9.11, Erlass Haushalts- und Rechnungswesen der Alterssicherung der Landwirte; Änderung des Kontenrahmens für die Alterssicherung der Landwirte und des Kontenrahmens der landwirtschaftlichen Alterskassen für die sozialen Maßnahmen zur Strukturverbesserung726
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 21.9.11, Verlängerung und Änderung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Sauerstoff in verschiedenen Geschmacksrichtungen728
Bek. v. 21.9.11, Verlängerung und Änderung der Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Frischkäsezubereitung unter Anreicherung mit Vitamin D in Form von Cholecalciferol728
Bek. v. 5.10.11, Erweiterung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit Zusatz von Kaliumflorid oder Natriumflorid728
Bek. v. 5.10.11, Änderung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Salzlakritzerzeugnisses mit mehr als 2,0 % bis zu 4,49 % Ammoniumchlorid729
Bek. v. 6.10.11, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Salzlakritzerzeugnisses mit einem Ammoniumchloridgehalt von 7,49 %729
Bek. v. 6.10.11, Änderung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Salzlakritzerzeugnisses mit mehr als 4,5 % bis zu 7,99 % Ammoniumchlorid730
Bek. v. 6.10.11, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Salzlakritzerzeugnisses mit einem Ammoniumchloridgehalt von 7,99 %730
Bek. v. 12.10.11, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von frischen Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten731
Bek. v. 11.10.11, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit 320 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit731
Bek. v. 12.10.11, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Salzlakritzerzeugnisses mit einem Ammoniumchloridgehalt von 7,99 %732
Bek. v. 12.10.11, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines zuckerfreien Salzlakritzerzeugnisses mit einem Ammoniumchloridgehalt von 7,99 %733
Bek. v. 12.10.11, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Salzlakritzerzeugnisses mit Chili mit einem Ammoniumchloridgehalt von 7,99 %733
Bek. v. 5.10.11, Erweiterung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Erfrischungsgetränk734
Bek. v. 24.10.11 Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit 320 mg/l und mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit735
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