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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 17/2002

Amtlicher TeilSeite
Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien
Gruppe K 3 – Medien; internationale kulturelle Angelegenheiten
Filmförderungsrichtlinien des BKM v. 10. 4. 02354
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bek. v. 25. 2. 02, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Hartgelatine-Kapseln mit 225 mg Vitamin C und 5 mg Zink als Nahrungsergänzungsmittel362
Bek. v. 25. 2. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eiern mit kopalhaltigen Eierlackfarben der Fa. Wallburg363
Bek. v. 26. 2. 02, Änd. und Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels „Junior Fit“363
Bek. v. 27. 2. u. 20. 3. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden363
Bek. v. 7. 3. 02, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 Satz 2 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eiwol (Spezial-Wasserglas), das zum Konservieren von frischen Eiern bestimmt ist364
Seite
Bek. v. 7. 3. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Salat und Endivie, die bis zu 15 mg/kg Propamocarb enthalten364
Bek. v. 19. 3. 02, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen von Speisen unter Verwendung von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid oder Natriumfluorid, die zur Abgabe in der Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg bestimmt sind367
Bek. v. 19. 3. 02, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Zinkgluconat367
Bek. v. 19. 3. 02, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Mineral-Brausetablette mit einem Zusatz von Vitamin D 3 und Calcium als Nahrungsergänzungsmittel367
Bek. v. 20. 3. 02, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speisen unter Verwendung von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid oder Natriumfluorid, die zur Abgabe an Verpflegungsteilnehmer in der Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe in Münster bestimmt sind368
Bek. v. 20. 3. 02, Änd. der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid368
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