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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 45/2016

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
Bek. v. 6.9.16, Ordnung über die Verleihung akademischer Grade der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung882
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
Rdschr. v. 20.9.16, Arbeitsgruppe Haushaltsrecht der obersten Bundesbehörden, Inkraftsetzung der Neufassung der VV Nr. 15.7 zu § 44 BHO sowie der Anlage zu VV Nr. 15.7 zu § 44 BHO883
RdSchr. v. 21.9.2016, Arbeitsgruppe Haushaltsrecht der obersten Bundesbehörden, Inkraftsetzung der Änderungen der VV Nr. 1 zu § 55 BHO sowie der Anlagen 1, 2 und 3 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO (AnBest)885
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 19.9.16, Bekanntmachung von Technischen Regeln; TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte”886
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 15.9.16, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Getränkes, das ein aus Molke gewonnenes Erzeugnis enthält, mit 320 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit („On Express Energy”)890
Bek. v. 15.9.16, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Getränkes, das ein aus Molke gewonnenes Erzeugnis enthält, mit 320 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit („On Express Energy Mango”)890
Bek. v. 22.9.16, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von getrockneten Lindenblüten, die Rückstände bis zu 0,1 mg/kg DEET enthalten891
Bek. v. 22.9.16, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von getrockneten Rosenblütenblättern, die Rückstände bis zu 0,14 mg/kg DEET enthalten891
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Erl. v. 9.9.16, Einführungserlass zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) 2016892
Erl. v. 15.9.16, Erlass über die Einrichtung der Geschäftsstelle des Nationalen Begleitgremiums895
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