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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 34/2001

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium der Finanzen
Bek. v. 17. 8. 01, Amtliche Neuerscheinungen „Finanzbericht 2002“ 678
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bek. v. 11. 6. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Nahrungsergänzung in Tablettenform mit Zusatz von Zink678
Bek. v. 15. 6. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden.678
Bek. v. 18. 6. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Nahrung für Säuglinge mit niedrigem Geburtsgewicht (Frühgeborene) – Humana 0-HA – als Pulver- und Flüssignahrung (Flüssignahrung ausschließlich für den klinischen Einsatz) mit verschiedenen Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen678
Bek. v. 6. 7. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Eisen(II)-gluconat zu ernährungsphysiologischen Zwecken679
Seite
Bek. v. 6. 7. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Vitamin D und verschiedenen Mineralstoffen als Kautabletten680
Bek. v. 12. 7. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels (Pastillen) mit einem Zusatz von Zinksulfat-Heptathydrat680
Bek. v. 12. u. 19. 7. 01, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden680
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Erl. v. 30. 7. 01, Öffentliches Auftragswesen; 1. Statistische Erhebungen; 2. Richtlinie für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge681
Neue Bezugspreise ab 1. Januar 2002
Abonnementpreis: je 20 Hefte 29,00 A zzgl. 5,10 A Versandgebühren Einzelhefte je 8 angefangene Seiten 1,20 A zzgl. Versandgebühren
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