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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 1/1989

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 1., 2. u. 12. 12. 88, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland2
Bek. v. 1. 12. 88, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland2
Bek. v. 6. 12. 88, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland2
Der Bundesminister des Innern
Z. Zentralabteilung
Anordnung v. 4. 11. 88 über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern2
G. Innenpolitische Grundsatzfragen
Bek. v. 1. 11. 88, Gemeinsame Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen über die Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an die Deutsche Bücherei in Leipzig und andere Stellen in der DDR und Berlin (Ost)3
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 2. 12. 88, Durchführungshinweise zu den Beihilfevorschriften; Hinweise zum Gebührenrecht4
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
RdSchr. v. 12. 12. 88, Langfristiger Austausch von Angehörigen der öffentlichen Verwaltung mit Frankreich und Großbritannien5
Seite
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bek. v. 21. 11. 88, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertarmen künstlichen Kaltgetränken mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam13
Bek. v. 28. 11. 88, Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG für Herstellung und Inverkehrbringen der bilanzierten Diät „ Biosorb Sonde lactosefrei mit Spurenelementen“14
Bek. v. 28. 11. 88, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Speisequarkzubereitungen sowie darin verwendeter Fruchtzubereitungen mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam14
Bek. v. 30. 11. 88, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG für Herstellung bzw. Import und Inverkehrbringen von diätischen Tafelsüßstoff-Zubereitungen mit dem Süßstoff Acesulfam-K14
Bek. v. 5. 12. 88, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Apfelsaft und Apfelsaftkonzentrat, das durch Ultrafiltration gewonnen wird14
Bek. v. 8. 12. 88, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Fruchtquark in verschiedenen Geschmacksrichtungen sowie darin verwendeter Fruchtzubereitungen mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam15
Bek. v. 8. 12. 88, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für den Zusatz von Carrageen zu Corned Beef mit Gelee15
Bek. v. 13. 12. 88, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für Herstellung und Inverkehrbringen von Diät-Fruchtnektaren und Diät-Fruchtsaftgetränken mit Zusatz der Süßstoffe Acesulfam-K und Aspartam15
Bek. v. 14. 12. 88, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erzeugnisses in Riegelform16
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