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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 9/2013

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 21.12.12, § 3 Absatz 3 Trennungsgeldverordnung170
RdSchr. v. 2.1.13, Bundesbeihilfeverordnung (BBhV); Zahlung der Rentenbeiträge fü Pflegepersonen durch die Beihilfefestsetzungsstellen170
RdSchr. v. 8.1.13, Bundesbeihilfeverordnung (BBhV); Beihilfefähigkeit von Festbetragsarzneimitteln171
Bundesministerium fü Arbeit und Soziales
Bundesversicherungsamt
Bek. v. 5.12.12, Bekanntmachung der vom 1. Oktober 2012 an geltenden Durchschnittsheuern fü Seeleute in der Kauffahrtei (Abschnitt A 15 Kennzahlen 4400–4418 der Beitragsübersicht der Kauffahrtei)172
Bundesanstalt fü Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 3.1.13, Bekanntmachung von Technischen Regeln gemäß § 24 Abs. 5 der Betriebssicherheitsverordnung; Änderungen und Ergänzungen der TRBS 1201 Teil 4 „Prüfung von Überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen”172
Bek. v. 3.1.13, Bekanntmachung von Technischen Regeln; TRBS 3151/TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen”172
Bek. v. 13.2.13, Bekanntmachung der Fundstellen fü Normen und andere technische Spezifikationen nach dem Produktsicherheitsgesetz – ProdSG –; Verzeichnis 2: Nicht harmonisierter Bereich – Teil 2: Nationale technische Spezifikationen; Korrektur174
Bundesministerium fü Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt fü Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 7.12.12, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von flüssigen Pflanzencremes mit Zusatz von Vitamin A und Vitamin D175
Bek. v. 12.12.12, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von L-Ornithinhydrochlorid, L-Arginin und Glycin175
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