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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 13/2010

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
Z. Zentralabteilung
AnO v. 8.2.10, Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern258
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 14.1.10, Zuschläge nach den §§ 50a bis 50e Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)259
RdSchr. v. 14.1.10, Bundesbeihilfeverordnung (BBhV); Beitragszahlung für Pflegepersonen durch die Beihilfefestsetzungsstellen259
M. Migration, Integration; Flüchtlinge; Europäische Harmonisierung
Bek. v. 20.1.10, Förderrichtlinien zur Durchführung einer Migrationsberatung für Erwachsene (MBE); Inkraftsetzung260
Seite
Bundesministerium des Innern
M. Migration, Integration; Flüchtlinge; Europäische Harmonisierung
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bek. v. 20.1.10, Förderrichtlinie für Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern; Gemeinsame Förderrichtlinie von BMI und BMFSFJ264
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 15.1.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Hefevorteiges unter Verwendung von Weizenhalmfaser als Verdickungsmittel, der zur Weiterverarbeitung bestimmt ist267
Bek. v. 18.1.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eiswaffelhörnchen unter Verwendung von Weizenhalmfaser als Festigungsmittel267
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