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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 42/1996

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
VwV v. 20. 11. 96 zum Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (VermLGVwV)876
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 9., 30. 9., 17. u. 18. 10. 96, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden879
Bek. v. 10. 9. 96, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Salzlakritzerzeugnissen mit einem Ammoniumchloridgehalt von mehr als 2 % bis zu 7,99 %879
Bek. v. 12. 9. 96, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Cornflakes mit einem Zusatz von Eisen879
Bek. v. 8. 10. 96, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Magnesiumcitrat und Zinkacetat (Multivitamin-Mineralstoff-Brausetabletten)880
Seite
Bek. v. 9. 10. 96, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V.m. § 47 LMBG – für den Import von Zigarettenpapier mit bis zu 1 Gewichtsprozent Ethylvanillinglucosid (EDV) – und für das Herstellen und Inverkehrbringen von Zigaretten unter Mitverwendung dieses Papiers880
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
RdSchr. v. 11. 10. 96, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen und der Immissionen881
RdSchr. v. 14. 10. 96, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen – 1. BImSchV); Bekanntgabe geeigneter Meßgeräte884
RdSchr. v. 15. 10. 96, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen und der Immissionen; Eignung von Meßeinrichtungen für kontinuierliche Emissionsmessungen oder regelmäßige Prozeßkontrollen gemäß der 2. BImSchV (Verordnung der Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen)886
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