Direkt zum Inhalt

Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 6/2000

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 15. 12. 99, Beihilfevorschriften (BhV) des Bundes122
RdSchr. v. 13. 1. 00, Beihilfevorschriften (BhV); Verzeichnis der Gutachter für Psychotherapie122
RdSchr. v. 14. 1. 00, Trennungsgeldverordnung (TGV) in der seit 1. Juni 1999 geltenden Fassung (BGBl. I S. 1533); Sachbezugswerte ab 1. 1. 2000122
Erste AVwV v. 24. 1. 00 zur Änd. der AVwV zum G über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (1.VermLGÄndVwV)122
RdSchr. v. 7. 12. 99, Durchführung des § 257 SGB V; Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. 1. 2000123
RdSchr. v. 20. 12. 99, Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ); Aktualisierung der Durchführungshinweise123
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
RdSchr. v. 12. 11. 99, Allgem. Kassenanordnung nach Nr. 1.1.2 der Anlage zur Vorl. VV Nr. 2.6 zu § 34 BHO; Neuregelung des Kriterienkatalogs126
Bek. d. BAnstPT v. 17. 1. 00, Satzung der BKK POST PFLE-GEKASSE, Betriebskrankenkasse für Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG PFLE-GEKASSE (DIE BKK POST PFLEGEKASSE)130
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 25. 10. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von ergänzenden bilanzierten Diäten mit Zusatz von Natriumselenit133
Seite
Bek. v. 27. 10. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von bilanzierten Diäten zur ausschließlichen oder ergänzenden Ernährung mit Selenzusatz als Sondennahrung für Heranwachsende und Erwachsene134
Bek. v. 27. 10. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Klebstoffen für die Zigarettenherstellung unter Mitverwendung von Borsäure; 1. Verlängerung134
Bek. v. 10. 11. 99, Widerruf einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG134
Bek. v. 22. u. 30. 11. u. 1. 12. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden134
Bek. v. 25. 11. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Brausetabletten mit Calcium, Vitamin C und D zur Nahrungsergänzung (Biovit)135
Bek. v. 29. 11. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Trinkampullen zur Nahrungsergänzung mit einem Zusatz von Magnesiumcitrat135
Bek. v. 29. 11. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von bilanzierten Diäten (Sonana) als Sonden- und Trinknahrung zur ausschließlichen und ergänzenden Ernährung von Klein- und Schulkindern, Heranwachsenden und Erwachsenen sowie von Schwangeren und Stillenden mit einem Zusatz von Selen in Form von Natriumselenat135
metis