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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 22/2020

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium der Finanzen
Bek. v. 29.6.20, Bekanntmachung der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) über die vom Verwaltungsrat der PBeaKK gefassten Beschlüsse zur 100. Änderung der Satzung PBeaKK430
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
BW. Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten
Erl. v. 29.5.20, Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) – STLB-Bau; Version 2020-04431
Erl. v. 17.6.20, COVID-19-Pandemie; Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes431
Erl. v. 29.6.20, COVID-19-Pandemie; Zweites Corona-Steuerhilfegesetz434
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 1.7.20, Bekanntmachung von zugelassenen Überwachungsstellen nach § 37 Absatz 5 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)435
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 18.5.20, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Vogelbeeren-Extrakt und Ginseng-Extrakt436
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Bek. v. 2.6.20, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von gemahlener Muskatblüte (Macis), die Rückstände bis zu 0,5 mg/kg DEET enthält436
Bek. v. 9.6.20, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von gemahlenen Nelken und gemahlener Muskatblüte (Macis), die Rückstände bis zu 0,5 mg/kg DEET enthalten436
Bek. v. 11.6.20, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von frischen Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten und von getrockneten Pfifferlingen und getrockneten Steinpilzen, die Rückstände bis zu 9,0 mg/kg DEET enthalten437
Bek. v. 16.6.20, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln mit Zusatz von Kollagen437
Bek. v. 24.6.20, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln mit Zusatz von Coenzym Q10438
Bek. v. 1.7.20, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Behandeln von Schaleneiern durch direkte Einwirkung mit ultravioletten Strahlen und das Inverkehrbringen entsprechend behandelter Eier439
Bek. v. 1.7.20, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Behandeln von Schaleneiern durch direkte Einwirkung mit ultravioletten Strahlen und das Inverkehrbringen entsprechend behandelter Eier439
Bek. v. 20.7.20, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Behandeln von Schaleneiern durch direkte Einwirkung mit ultravioletten Strahlen und das Inverkehrbringen entsprechend behandelter Eier440
Bek. v. 20.7.20, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Behandeln von Schaleneiern durch direkte Einwirkung mit ultravioletten Strahlen und das Inverkehrbringen entsprechend behandelter Eier440
Bundesministerium für Gesundheit
Erl. v. 12.6.20, Änderungen des Kontenrahmens und der Statistikvordrucke der sozialen Pflegeversicherung441
Erl. v. 3.7.20, Erlass zur Auflösung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information442
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bek. v. 15.7.20, Bescheinigungsstelle im Sinne von § 2 Abs. 1 FZulBV443
metis